DIN 18008 einfach erklärt: Glas normgerecht bemessen und konstruieren
- GlasLotsen

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Wer heute Glas im Bauwesen plant, kommt an einer Norm nicht vorbei: der DIN 18008. Sie entscheidet, ob eine Verglasung als standsicher gilt – und ob die Baubehörde sie abnimmt. Für Architekten, Planer und Bauherren ist sie damit kein akademisches Detail, sondern die Grundlage jeder Glaskonstruktion. Dieser Leitfaden erklärt, was in der Norm steht, wie ihre sechs Teile zusammenspielen und worauf Sie in der Praxis achten müssen.
Was die DIN 18008 regelt – und warum 2015 alles anders wurde
Die DIN 18008 trägt den Titel „Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln". Sie legt fest, wie tragende und absturzsichernde Verglasungen rechnerisch nachzuweisen und konstruktiv auszubilden sind. Geregelt wird die Verglasung als Gesamtsystem: die Scheibe selbst plus alle Bauteile, die sie halten und abdichten.
Bis 2015 galten dafür drei getrennte Technische Regeln: die TRLV für linienförmig gelagerte Verglasungen, die TRPV für punktförmig gelagerte und die TRAV für absturzsichernde. Mit der bauaufsichtlichen Einführung der DIN 18008 in allen Bundesländern wurden diese alten Regeln abgelöst. Seitdem gilt: Wer sich auf TRLV, TRAV oder TRPV beruft, arbeitet nach veraltetem Stand der Technik. Das ist mehr als eine Formsache – im Schadensfall ist die angewandte Norm oft die erste Frage des Gutachters.
Adressat der Norm ist nicht der Glashersteller allein, sondern jeder, der Verglasungen plant oder ausführt. Genau deshalb lohnt sich für Planer ein solides Grundverständnis, auch wenn die eigentliche Bemessung später ein Tragwerksplaner übernimmt.
Die sechs Teile der DIN 18008 im Überblick
Die Norm ist modular aufgebaut. Teil 1 bildet das Fundament, die übrigen Teile behandeln jeweils eine konkrete Anwendung.
Teil 1 – Begriffe und allgemeine Grundlagen: Hier stehen das Sicherheitskonzept, die charakteristischen Werte und die Teilsicherheitsbeiwerte. Teil 1 definiert, wie aus Lasten und Materialfestigkeiten ein Nachweis wird. Ohne ihn funktioniert kein anderer Teil.
Teil 2 – Linienförmig gelagerte Verglasungen: Der häufigste Fall, etwa Fenster, Festverglasungen und viele Fassadenfelder. Die Scheibe ist entlang ihrer Kanten gelagert.
Teil 3 – Punktförmig gelagerte Verglasungen: Glas, das über Bohr- oder Klemmhalter gehalten wird. Hier entstehen lokale Spannungsspitzen, die gesondert nachzuweisen sind.
Teil 4 – Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen: Brüstungen, Geländer und bodentiefe Fenster. Diese Verglasungen müssen einen Anprall sicher aufnehmen. Teil 4 erschien Ende 2024 in einer überarbeiteten Ausgabe.
Teil 5 – Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen: Glasböden, Treppenstufen und Podeste. Bemessen wird hier für planmäßigen Fußgängerverkehr mit einer Verkehrslast von in der Regel bis zu 5 kN/m².
Teil 6 – Betretbare und durchsturzsichere Verglasungen: Der jüngste Teil regelt Gläser, die nur zu Instandhaltungszwecken betreten werden, etwa Lichtkuppeln und Oberlichter, sowie den Schutz gegen Durchsturz.
Wichtig ist das Zusammenspiel: Eine begehbare Glastreppe wird nach Teil 1 und Teil 5 nachgewiesen, eine absturzsichernde Glasbrüstung nach Teil 1 und Teil 4. Die Zusatzteile ersetzen die Grundlagen nie, sie ergänzen sie.
Welche Lasten und Nachweise die Norm verlangt
Jede Verglasung muss zwei grundsätzliche Nachweise bestehen. Der erste ist die Tragfähigkeit: Die Spannungen im Glas dürfen die zulässigen Werte unter der ungünstigsten Lastkombination nicht überschreiten. Der zweite ist die Gebrauchstauglichkeit: Die Durchbiegung muss begrenzt bleiben, damit die Scheibe nicht unzulässig „arbeitet" und der Randverbund von Isolierglas nicht überlastet wird.
Welche Lasten dabei anzusetzen sind, hängt von Einbausituation und Geometrie ab:
Eigenlast der Scheibe,
Windlast nach Lage, Höhe und Gebäudeform,
Schneelast bei geneigten und horizontalen Verglasungen,
Klimalasten bei Mehrscheiben-Isolierglas. Temperatur, Luftdruck und die Höhenlage des Einbauorts verändern den Druck im Scheibenzwischenraum – es entsteht Über- oder Unterdruck, der die Scheiben wölbt.
Gerade die Klimalasten werden in der Praxis oft unterschätzt. Ein Isolierglas, das in 600 m Höhe gefertigt und in 1.400 m Höhe eingebaut wird, steht dauerhaft unter Innendruck. Bei absturzsichernden Verglasungen kommt ein dritter Nachweis hinzu: die Stoßsicherheit, geprüft im Pendelschlagversuch nach DIN EN 12600, sowie die Resttragfähigkeit nach einem Bruch.
Hinter diesen Nachweisen steht das semiprobabilistische Sicherheitskonzept aus Teil 1. Die Einwirkungen werden nicht einfach addiert, sondern in Lastkombinationen zusammengeführt und mit Teilsicherheitsbeiwerten beaufschlagt. Auf der Widerstandsseite gehen die charakteristischen Festigkeiten des jeweiligen Glases ein – Floatglas, teilvorgespanntes Glas und Einscheiben-Sicherheitsglas tragen unterschiedlich viel. Die Folge: Derselbe Aufbau kann an einer windexponierten Hochhausfassade versagen und an einem geschützten Innenhof reichlich Reserven haben. Pauschale Glasdicken „aus Erfahrung" führen deshalb regelmäßig in die Irre.
Was die Überarbeitung 2020 geändert hat
Im Mai 2020 erschienen Teil 1 und Teil 2 in neuer Fassung. Die Änderungen machten die Bemessung präziser – aber auch aufwendiger.
Der wichtigste Punkt für die Praxis: Die frühere Vereinfachung für kleine Glasflächen entfiel. Bis dahin durften Verglasungen unter etwa 1,6 m² teils ohne vollständigen rechnerischen Nachweis eingesetzt werden. Diese Erleichterung gibt es nicht mehr in der alten Form; heute ist der Nachweis grundsätzlich zu führen. Gleichzeitig wurde die Lagerung flexibler geregelt: Linienförmig gelagerte Scheiben müssen nicht mehr zwingend an zwei gegenüberliegenden Kanten gehalten werden, auch zwei benachbarte Kanten sind zulässig.
Für Planer heißt das zweierlei. Erstens: Pauschale Annahmen aus der Zeit vor 2020 tragen nicht mehr. Zweitens: Es lohnt sich, früh mit geprüften Typenstatiken oder Bemessungsdiagrammen zu arbeiten, die einige Hersteller und Institute bereitstellen. Solche Hilfen liefern für Standardfälle einen rechtssicheren Nachweis, ohne dass für jede Scheibe ein individuelles Gutachten nötig wird.
Praxisbeispiel: eine absturzsichernde Glasbrüstung
Ein Beispiel macht die Logik greifbar. Geplant ist eine raumhohe, linienförmig gelagerte Festverglasung mit Absturzsicherung in einem Bürogebäude, Brüstungsbereich, Kategorie der Einwirkung „Anprall durch Personen".
Die Bemessung läuft in drei Schritten. Zuerst werden die Lasten zusammengestellt: Eigenlast, Windlast für den Standort und die horizontale Holmlast als Nutzlast. Dann folgt der Nachweis nach Teil 1 und Teil 4 – also der Spannungs- und Durchbiegungsnachweis plus der Nachweis der Stoßsicherheit. Hier zeigt sich, warum der Glasaufbau zählt: Für absturzsichernde Verglasungen ist Verbund-Sicherheitsglas mit Resttragfähigkeit faktisch Pflicht, häufig ein Aufbau aus zwei teilvorgespannten Scheiben mit reißfester Zwischenlage. Floatglas oder einfaches ESG ohne Verbund scheiden aus, weil nach einem Bruch kein Resttragvermögen bliebe.
Im dritten Schritt wird die Pendelschlagklasse festgelegt. Für übliche Brüstungen ist eine Fallhöhe definiert, die im Versuch nach DIN EN 12600 nachzuweisen ist. Erst wenn alle drei Nachweise erfüllt sind, gilt das Bauteil als normkonform. Wer hier den Glasaufbau zu früh festlegt – etwa aus optischen Gründen eine dünnere Scheibe wählt – riskiert, den Stoßnachweis zu verfehlen und neu planen zu müssen. Mehr zum richtigen Aufbau finden Sie in unserem Beitrag [INTERNER LINK: Absturzsichernde Verglasung].
Wann Sie einen Tragwerksplaner brauchen – und wann nicht
Nicht jede Scheibe braucht ein individuelles Gutachten, aber die Grenze verläuft klarer, als viele denken. Ein eigenständiger Standsicherheitsnachweis durch einen Tragwerksplaner ist immer dann sinnvoll oder erforderlich, wenn:
die Verglasung absturzsichernd, begehbar oder punktförmig gelagert ist,
große Formate, Überkopflagen oder ungewöhnliche Geometrien vorliegen,
keine passende geprüfte Typenstatik verfügbar ist.
Für viele linienförmig gelagerte Standardfälle reichen dagegen Bemessungsdiagramme oder Typenstatiken. Entscheidend ist, dass die gewählte Hilfe exakt zur Einbausituation passt – Glasaufbau, Lagerung, Format und Lastannahmen müssen übereinstimmen. Welche Glasart sich für welchen Fall eignet, ordnet unser Überblick [INTERNER LINK: Sicherheitsglas ESG vs. VSG vs. TVG] ein.
Konstruktive Vorgaben jenseits der reinen Statik
Ein bestandener Spannungsnachweis allein macht noch keine dauerhafte Verglasung. Die DIN 18008 verbindet die Bemessung deshalb mit konstruktiven Regeln, die in der Ausführung mindestens ebenso wichtig sind.
Dazu zählt die Lagerung: Glas darf nie auf hartem Untergrund aufliegen. Zwischen Scheibe und Rahmen gehören dauerelastische Zwischenlagen, etwa aus EPDM, die Spannungsspitzen an der Kante abbauen. Die Klotzung überträgt das Eigengewicht definiert in den Rahmen; falsch gesetzte oder zu harte Klötze sind eine häufige Bruchursache. Auch der Glaseinstand – wie tief die Scheibe im Falz sitzt – ist geregelt, damit die Scheibe unter Wind- und Klimalast nicht aus der Lagerung wandert.
Hinzu kommen Bewegungsspielräume. Glas dehnt sich bei Erwärmung aus, Rahmen und Baukörper arbeiten ebenfalls. Werden diese Bewegungen nicht über Fugen und Spiel aufgenommen, entstehen Zwängungen, die selbst eine rechnerisch ausreichend dimensionierte Scheibe zerstören können. Wie eng Statik und Konstruktion verzahnt sind, zeigt sich spätestens auf der Baustelle: Die sauberste Bemessung nützt wenig, wenn die Montage die Randbedingungen missachtet.
Häufige Fehler bei der Anwendung
Drei Fehler tauchen in der Praxis immer wieder auf. Erstens: das Berufen auf alte Regeln. TRLV, TRAV und TRPV sind seit 2015 abgelöst – ein Verweis darauf in der Ausschreibung ist ein Mangel. Zweitens: das Vergessen der Klimalasten bei Isolierglas, besonders bei großen Höhenunterschieden zwischen Fertigung und Einbau. Drittens: ein zu früh festgelegter Glasaufbau, der den Stoß- oder Resttragfähigkeitsnachweis später nicht besteht.
Allen drei Fehlern lässt sich mit einer einfachen Reihenfolge vorbeugen: erst die Anforderung klären (welcher Teil der Norm greift?), dann die Lasten zusammenstellen, dann den Glasaufbau festlegen – nicht umgekehrt.
Wie die DIN 18008 mit den europäischen Normen zusammenspielt
Die DIN 18008 regelt die Bemessung – also den Nachweis, ob eine Verglasung den Lasten standhält. Welche Eigenschaften das verwendete Glas mitbringt, definieren dagegen die europäischen Produktnormen: EN 572 für Floatglas als Basisprodukt, EN 12150 für Einscheiben-Sicherheitsglas, EN 1863 für teilvorgespanntes Glas und EN 14449 für Verbund-Sicherheitsglas. Erst beide Ebenen zusammen ergeben einen vollständigen Nachweis: die Produktnorm liefert die charakteristische Festigkeit, die DIN 18008 verrechnet sie mit den Lasten.
Auf europäischer Ebene existiert mit der EN 16612 ein Ansatz, die Glasbemessung länderübergreifend zu vereinheitlichen. In Deutschland bleibt jedoch die DIN 18008 der bauaufsichtlich eingeführte und damit maßgebliche Nachweisweg. Für Planer heißt das konkret: In der Ausschreibung gehören sowohl die Produktnorm des Glases als auch der Bemessungsnachweis nach DIN 18008 benannt. Wer nur „ESG nach EN 12150" schreibt, hat die Tragfähigkeit noch nicht nachgewiesen – und wer nur die DIN 18008 nennt, lässt offen, welches Glasprodukt überhaupt verbaut wird.
Die DIN 18008 wirkt auf den ersten Blick sperrig, folgt aber einer klaren Logik: Teil 1 liefert das Sicherheitskonzept, die Teile 2 bis 6 die anwendungsspezifischen Regeln. Wer die Struktur kennt, die richtigen Lasten ansetzt und den Glasaufbau erst nach den Nachweisen festlegt, plant rechtssicher und vermeidet teure Nacharbeit. Bei absturzsichernden, begehbaren oder punktgehaltenen Verglasungen führt der Weg über einen Tragwerksplaner – für viele Standardfälle genügen geprüfte Bemessungshilfen. So wird aus einer komplexen Norm ein verlässliches Werkzeug.
Häufige Fragen zur DIN 18008
Ist die DIN 18008 verpflichtend?
Ja. Sie ist seit 2015 in allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt und gilt als anerkannter Stand der Technik. Damit ist sie für tragende und absturzsichernde Verglasungen verbindlich. Die früheren Technischen Regeln TRLV, TRAV und TRPV sind abgelöst und dürfen nicht mehr als Nachweisgrundlage dienen.
Welche Teile der DIN 18008 gibt es?
Die Reihe umfasst sechs Teile. Teil 1 regelt Begriffe und Grundlagen, Teil 2 linienförmig gelagerte und Teil 3 punktförmig gelagerte Verglasungen. Teil 4 behandelt absturzsichernde, Teil 5 begehbare und Teil 6 betretbare sowie durchsturzsichere Verglasungen. Teil 1 ist immer mit dem jeweils passenden Zusatzteil anzuwenden.
Brauche ich für jede Verglasung einen Statiker?
Nicht zwingend. Für viele linienförmig gelagerte Standardfälle genügen geprüfte Typenstatiken oder Bemessungsdiagramme, sofern Glasaufbau, Lagerung und Lasten exakt passen. Ein eigenständiger Nachweis durch einen Tragwerksplaner ist dagegen bei absturzsichernden, begehbaren oder punktförmig gelagerten Verglasungen sowie bei großen oder ungewöhnlichen Formaten angeraten.
Was hat sich mit der Überarbeitung 2020 geändert?
Teil 1 und Teil 2 erschienen im Mai 2020 neu. Die Bemessung wurde präziser, aber auch aufwendiger: Die frühere Vereinfachung für kleine Glasflächen entfiel, und die Lagerung wurde flexibler geregelt – linienförmig gelagerte Scheiben dürfen nun auch an zwei benachbarten Kanten gehalten werden.
Welche Lasten muss ich bei Isolierglas beachten?
Neben Eigenlast, Wind und Schnee sind bei Mehrscheiben-Isolierglas die Klimalasten entscheidend. Temperatur, Luftdruck und die Höhenlage des Einbauorts erzeugen Über- oder Unterdruck im Scheibenzwischenraum und belasten die Scheiben zusätzlich. Bei großen Höhenunterschieden zwischen Fertigung und Einbau ist das besonders relevant.




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