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DIN 18008 neu: Relevante Änderungen für Balkonverglasungen ab 2025

DIN 18008 neu: Relevante Änderungen für Balkonverglasungen ab 2025

Ende 2024 wurden die überarbeiteten Teile DIN 18008-3 bis DIN 18008-5 veröffentlicht. Die neuen Regelungen werden ab 2025 über die Technischen Baubestimmungen bauaufsichtlich eingeführt und betreffen den Glasbau in Deutschland spürbar.Besonders relevant sind die Änderungen für Balkonverglasungen, Glasbrüstungen und punktförmig gelagerte Systeme.

Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Neuerungen ein und zeigt, warum vor allem DIN 18008-3 und DIN 18008-4 für Planung und Ausführung entscheidend sind.


Was wurde mit der neuen DIN 18008 geändert?

Mit der Neufassung der Teile 3 bis 5 schließt die Norm eine lange bestehende Lücke. Während andere Teile der DIN 18008 bereits früher aktualisiert wurden, basierten zentrale Regelungen für punktgehaltene Verglasungen und absturzsichernde Konstruktionen bislang auf einem veralteten Stand.

Ziel der Überarbeitung ist:

  • eine präzisere und praxisnähere Regelung

  • bessere Abbildung moderner Glaskonstruktionen

  • mehr Planungs- und Rechtssicherheit


DIN 18008-4: Neue Klarheit bei absturzsichernden Verglasungen

Für Balkonverglasungen ist DIN 18008-4 der wichtigste Teil der Neufassung.

Die Norm konkretisiert die Anforderungen an:

  • Glasbrüstungen

  • bodentiefe Verglasungen

  • absturzsichernde Elemente ohne zusätzliche Geländer

Zentrale Punkte:

  • klarere Abgrenzung der Kategorien A, B und C

  • höhere Anforderungen an die Resttragfähigkeit im Bruchfall

  • präzisere Vorgaben für Handläufe und Lastweiterleitung

  • verbindliche Pendelschlagprüfung mit definiertem Stoßkörper

Damit wird eindeutig geregelt, wann Glas allein tragend wirkt und wann zusätzliche Konstruktionen erforderlich sind.


DIN 18008-3: Punktförmig gelagerte Systeme neu geregelt

Ebenfalls stark überarbeitet wurde DIN 18008-3, die punktförmig gelagerte Verglasungen behandelt – ein zentrales Thema bei modernen Balkon- und Brüstungslösungen.

Neu geregelt sind unter anderem:

  • die Unterscheidung verschiedener Haltersysteme

  • klar definierte Anforderungen an Bohrungen und Lochabstände

  • vereinfachte statische Nachweise für bestimmte Standardgeometrien

Für die Praxis bedeutet das:

  • mehr Gestaltungsfreiheit

  • weniger projektbezogene Sondernachweise

  • höhere Sicherheit bei der Planung punktgehaltener Systeme


Warum sind die Änderungen ab 2025 besonders relevant?

Mit der bauaufsichtlichen Einführung ab 2025 gelten die neuen Regelungen verbindlich für neue Bauvorhaben.Planungen, die bereits heute beginnen, müssen die Neufassung daher frühzeitig berücksichtigen, um spätere Anpassungen oder Nachweise zu vermeiden.

Insbesondere bei:

  • neuen Balkonverglasungen

  • Glasbrüstungen

  • Sanierungen mit Austausch bestehender Verglasungen

sollten die neuen Anforderungen bereits jetzt eingeplant werden.


Mehr Klarheit, aber höhere Verantwortung

Die neue DIN 18008 bringt mehr Struktur, mehr Sicherheit und mehr Klarheit für alle Beteiligten. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Planung, Nachweise und Ausführung – insbesondere bei absturzsichernden Balkonverglasungen.

Wer ab 2025 Glaslösungen plant oder umsetzt, sollte sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen und bestehende Systeme prüfen.

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