Pos. 01 Beratung · Fachberatung Architekturglas

Unabhängig · Fachlich fundiert

Klarheit für jede Glasentscheidung.

Wir lotsen Architekt:innen, Planer, Bauherren und Investoren durch jede Glasfrage — vom ersten Entwurf bis zur dokumentierten Ausführung. Unabhängig von Herstellern, belastbar nach Norm, nachvollziehbar dokumentiert.

Glas ist im modernen Bauen Hochleistungsbaustoff und Risiko zugleich: Brandschutz, Schallschutz, Sonneneintrag, Absturzsicherung und Energieeffizienz greifen ineinander. Als unabhängige Glasberatung ordnen wir diese Anforderungen, prüfen sie gegen DIN 18008 und die Vorgaben des GEG und übersetzen sie in eine belastbare Empfehlung — vom Entwurf bis zur Ausschreibung.

— Grundsatz

Eine neutrale Instanz zwischen Entwurf und Ausführung.

Moderne Architektur fordert Glas viel ab: Es soll dämmen und Tageslicht bringen, vor Lärm und Sonne schützen, Absturz sichern und gestalten — oft alles zugleich. Zwischen hunderten Produkten, Beschichtungen und Herstellern die richtige Verglasung zu wählen, ist eine planerische Verantwortung, keine Geschmacksfrage.

Wir sind weder Hersteller noch Verarbeiter. Als unabhängige Glasberatung übersetzen wir die Anforderungen eines Projekts in eine konkrete, nachweisbare Empfehlung — abgesichert nach DIN 18008, GEG und den einschlägigen Normen, abgestimmt mit Forschung und Praxis. So wird aus einer Glasentscheidung Planungssicherheit.

01

Unabhängig

Keine Herstellerbindung, keine Provision. Unsere Empfehlung folgt dem Projekt, nicht dem Katalog.

02

Normsicher

Jede Empfehlung wird gegen DIN 18008, GEG und Bauphysik geprüft — belastbar bis zur Ausschreibung.

03

Dokumentiert

Nachvollziehbar festgehalten — als Grundlage für Vergabe, Ausführung und Gewährleistung.

Pos. 02 Für wen wir lotsen

Vier Perspektiven — ein Material.

Pos. 03 Leistungsphasen · HOAI

Wir lotsen über jede Phase.

Glas ist keine Entscheidung am Ende — es trägt durch den ganzen Planungsprozess. Wir begleiten von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung.

  1. LP 1 Grundlagen
  2. LP 2 Vorplanung
  3. LP 3 Entwurf
  4. LP 4 Genehmigung
  5. LP 5 Ausführung
  6. LP 6 Vergabe-Vorb.
  7. LP 7 Vergabe
  8. LP 8 Objektüberw.
  9. LP 9 Dokumentation
Pos. 04 Baufehler · Gutachten

Wenn Glas zum Schaden wird.

Wir begutachten Schäden unabhängig, ordnen Ursachen ein und dokumentieren belastbar — als Grundlage für Mängelrüge, Sanierung oder Gewährleistung.

Pos. Schadensbild Einordnung Detail
04.1 Glasstatik-Fehler Glasdicke · DIN 18008
04.2 Fenstermontage Mängel & Lösungen
04.3 Schallschutz wirkt nicht Planungsfehler
04.4 Kondensation am Fenster Ursachen & Lösungen
04.5 Thermischer Glasbruch Ursachen & Prävention
Pos. 05 Anmerkungen · Häufige Rückfragen

Was Planer oft fragen.

Kurze, belastbare Antworten auf wiederkehrende Fragen zu Glasberatung, Normen und Haftung. Im Zweifel ordnen wir Ihren konkreten Fall ein.

01 Was kostet eine Glasberatung?

Die Kosten richten sich nach Umfang und Leistungsphase. Eine erste fachliche Einordnung im Rahmen eines Briefings ist unverbindlich; für Glasauswahl, Normprüfung nach DIN 18008 oder ein Gutachten erstellen wir ein transparentes Angebot nach Aufwand. Entscheidend ist: Eine unabhängige Beratung früh im Projekt verhindert teure Planungsfehler und Nachbesserungen in der Ausführung.

02 Wer haftet bei Glasbruch oder Glasschäden?

Das hängt von der Schadensursache ab. Liegt ein Planungs- oder Ausführungsfehler vor — etwa eine nach DIN 18008 unterdimensionierte Glasdicke oder eine fehlerhafte Lagerung — haften Planer beziehungsweise ausführender Betrieb. Bei thermischem Glasbruch oder Materialfehlern ist die Abgrenzung oft strittig. Wir ordnen die Ursache gutachterlich ein und dokumentieren sie belastbar als Grundlage für Mängelrüge und Gewährleistung.

03 Welches Glas brauche ich für eine absturzsichernde Verglasung?

Absturzsichernde Verglasungen sind in DIN 18008-4 geregelt. In der Regel kommt Verbundsicherheitsglas (VSG) aus mehreren Scheiben mit PVB-Folie zum Einsatz, je nach Kategorie (A, B oder C) und Einbausituation. Die genaue Glasdicke und der Aufbau ergeben sich aus Lastannahme, Lagerung und Brüstungshöhe — und müssen rechnerisch nachgewiesen werden.

04 Was regelt die DIN 18008?

Die DIN 18008 ist die zentrale Bemessungsnorm für Glas im Bauwesen. Sie regelt tragende und absturzsichernde Verglasungen — von linien- und punktförmig gelagerten Scheiben über Überkopfverglasungen bis zu begehbarem Glas. Jede sicherheitsrelevante Verglasung muss nach den zutreffenden Teilen der Norm nachgewiesen werden.

05 Wann ist Brandschutzglas (EI 30 / EI 90) vorgeschrieben?

Brandschutzverglasungen sind erforderlich, wo die Bauordnung oder das Brandschutzkonzept einen Feuerwiderstand verlangt — etwa in Fluchtwegen, Treppenhäusern, Brandwänden oder zwischen Nutzungseinheiten. Die Klassifizierung (E, EW, EI) und die Dauer (30, 60, 90 Minuten) ergeben sich aus der jeweiligen Anforderung. Wir stimmen die passende Verglasung mit dem Brandschutzkonzept ab.

06 Wie unterscheiden sich ESG, VSG und TVG?

ESG (Einscheibensicherheitsglas) ist vorgespannt und zerfällt im Bruch in stumpfe Krümel. VSG (Verbundsicherheitsglas) besteht aus mehreren Scheiben mit zäher Zwischenfolie und bleibt im Bruch zusammen — splitterbindend und absturzsichernd. TVG (teilvorgespanntes Glas) liegt dazwischen und wird meist als Basis für VSG genutzt. Welches Glas zulässig ist, hängt von Sicherheitsanforderung und Norm ab.

Pos. 06 Nächster Schritt

Ein Briefing genügt — wir lotsen den Rest.