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CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung bei Bauglas: Was Planer und Verarbeiter prüfen müssen

CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung bei Bauglas

Wer Bauglas plant, ausschreibt, einkauft oder montiert, stolpert früher oder später über zwei Dokumente: die CE-Kennzeichnung und die Leistungserklärung, oft auch kurz DoP genannt. Beide gehören heute zum Alltag im Glasbau. Trotzdem werden sie auf Baustellen und in Ausschreibungen regelmäßig falsch eingeordnet. Mal fehlt die passende Unterlage, mal wird das CE-Zeichen als Qualitätsnachweis missverstanden, mal wird angenommen, dass mit dem Aufkleber auf der Scheibe automatisch auch der Einbau geklärt sei. Genau dort beginnen die teuren Fehler.

Was CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung bei Bauglas tatsächlich bedeuten


Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Bauproduktenverordnung. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden darf. Nach der Einordnung des DIBt liegt die Verantwortung zunächst beim Hersteller oder bei gleichgestellten Wirtschaftsakteuren wie Importeuren und Händlern, sofern diese rechtlich als Hersteller auftreten. Sie müssen selbst prüfen, ob ihr Produkt in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt und ob die Anforderungen an die Vermarktung erfüllt sind.


Für die Praxis im Glasbau ist ein Punkt entscheidend: Die CE-Kennzeichnung sagt aus, dass ein Produkt nach den einschlägigen europäischen Regeln deklariert wurde. Sie ist aber kein Freifahrtschein für jeden Einbauort. BauNetz Wissen formuliert das sehr klar am Beispiel von Fenstern und Außentüren: Die CE-Kennzeichnung gilt für normgemäße Produkte, nicht für Einbau oder Montage. Mit anderen Worten: Ein Glasprodukt kann korrekt CE-gekennzeichnet sein und trotzdem für die konkrete Einbausituation unpassend sein, wenn etwa falsche Lastannahmen, ein ungeeigneter Aufbau oder fehlende Zusatznachweise vorliegen.


Die Leistungserklärung ist das Dokument, auf dessen Grundlage die CE-Kennzeichnung erstellt wird. Seit dem 1. Juli 2013 muss sie für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung vorliegen. Sie beschreibt die deklarierten Leistungen zu den wesentlichen Merkmalen eines Produkts und schafft damit erst die Basis, verschiedene Lösungen fachlich miteinander zu vergleichen.


Tabelle: Begriff | Praktische Bedeutung

  • Begriff: CE-Kennzeichnung ; Praktische Bedeutung: Kennzeichnet, dass ein Bauprodukt nach den einschlägigen europäischen Vorgaben deklariert wurde.

  • Begriff: Leistungserklärung (DoP) ; Praktische Bedeutung: Dokument mit den erklärten Leistungen zu wesentlichen Merkmalen des Produkts.

  • Begriff: Nicht umfasst ; Praktische Bedeutung: Planung des Einbaus, objektspezifische Eignung, Montagequalität und alle zusätzlichen Projektanforderungen.


Welche Unterlagen Planer und Verarbeiter wirklich prüfen sollten


In der täglichen Arbeit genügt es nicht, nur nach einem CE-Zeichen zu fragen. Sinnvoll ist eine Prüfkette, die vom Ausschreibungstext bis zur gelieferten Scheibe reicht. Zuerst sollte geprüft werden, welches Glasprodukt konkret ausgeschrieben ist. Geht es um ESG, VSG, TVG, Mehrscheiben-Isolierglas oder Brandschutzglas? Danach folgt die Frage, welche harmonisierte Norm oder Produktnorm zugrunde liegt. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die vorgelegte Leistungserklärung wirklich zum ausgeschriebenen Produkt passt.

Im nächsten Schritt sollte die DoP auf ihre Identifizierbarkeit geprüft werden. In der Praxis heißt das: Stimmen Produkttyp, Produktfamilie, gegebenenfalls Konfiguration und Herstellerangaben mit dem tatsächlich gelieferten Glas überein? Gerade bei Sonderaufbauten reicht ein pauschaler Verweis auf eine Produktgruppe oft nicht aus. AGC weist für Brandschutzverglasungen ausdrücklich darauf hin, dass die CE-Kennzeichnung der Rückverfolgbarkeit dient und Produkt wie Verarbeiter eindeutig zuordnen soll.


Wesentlich ist außerdem, welche Merkmale überhaupt erklärt werden. Je nach Produktart können das zum Beispiel Brandverhalten, Stoß- oder Pendelschlagverhalten, Schalldämmung, Wärmedurchgang oder Lichttransmission sein. Wer eine Ausschreibung erstellt, sollte diese Merkmale nicht nur nennen, sondern auch festlegen, welcher Leistungswert im Projekt tatsächlich erforderlich ist. Sonst liegt zwar eine saubere DoP vor, aber ohne Nutzen für die Entscheidung auf der Baustelle.


Ein häufiger Fehler besteht darin, die DoP erst beim Einbau anzufordern. Besser ist es, sie bereits in der Angebots- oder Vergabephase zu prüfen. Dann lassen sich ungeeignete Produkte aussortieren, bevor Nachträge, Lieferverzögerungen oder Diskussionen mit Fachbauleitung und Prüfstatik entstehen.


Wo typische Missverständnisse in Ausschreibung und Bauleitung entstehen


Die meisten Probleme entstehen nicht im Werk, sondern an den Schnittstellen. Genau dort verliert das Thema schnell seine Klarheit. In Ausschreibungen steht dann zum Beispiel nur „Sicherheitsglas nach Norm“, ohne dass die geforderten Eigenschaften konkret beschrieben werden. Oder es wird allgemein „CE-gekennzeichnetes Glas“ verlangt, obwohl das noch nichts darüber aussagt, ob das Produkt für eine absturzsichernde Verglasung, eine Überkopfverglasung oder eine feuerwiderstandsfähige Trennwand taugt.


Drei Missverständnisse tauchen besonders oft auf. Erstens: CE bedeutet nicht automatisch bauordnungsrechtliche Verwendbarkeit für jeden Anwendungsfall. Zweitens: Die DoP ersetzt keine Ausführungsplanung. Drittens: Die Kennzeichnung auf dem Produkt ersetzt nicht die Prüfung der zugehörigen Unterlagen. Wer nur auf einen Stempel oder Aufkleber schaut, prüft im Grunde nur die Oberfläche des Problems.

Die CE-Kennzeichnung allein reicht nicht aus, um das für einen bestimmten Einsatzzweck geeignetste Produkt zu bestimmen; erst zusammen mit der Leistungserklärung entsteht eine belastbare Vergleichsgrundlage.

Für Planer ist das besonders relevant, wenn mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllt werden müssen. Ein Beispiel: Eine innenliegende Trennwand im Büro soll transparent sein, einen definierten Schallschutz erreichen und im Flurbereich zusätzlich erhöhte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Eine allgemeine CE-Kennzeichnung hilft an dieser Stelle kaum weiter. Entscheidend sind die deklarierten Leistungen und die Frage, ob sie mit dem Nutzungsszenario zusammenpassen. Genau deshalb lohnt sich die frühzeitige Abstimmung mit Glasfachbetrieb, Hersteller und gegebenenfalls Prüfingenieur.


Praxisbeispiel: Wie eine ungenaue Prüfung schnell vierstellige Mehrkosten erzeugt


Ein typischer Fall aus der Projektpraxis sieht so aus: Für eine Büroetage mit sechs Besprechungsräumen wird eine Ganzglaslösung ausgeschrieben. Im Leistungsverzeichnis steht nur „VSG, CE-gekennzeichnet, Schalldämmung nach Herstellerangabe“. Das klingt zunächst harmlos. Der beauftragte Unternehmer liefert eine Konstruktion mit formal korrekter Dokumentation, allerdings ohne belastbaren Nachweis, dass der geforderte Schalldämmwert im eingebauten System tatsächlich erreicht wird.


Während der Bauabnahme zeigt sich, dass zwischen Flur und Besprechungsräumen die Sprachverständlichkeit deutlich zu hoch bleibt. Die Nachmessung ergibt statt geplanter Rw 42 dB nur rund Rw 36 dB für das ausgeführte System. Die Folge: Zwei Anlagen müssen teilweise demontiert, Dichtungsanschlüsse überarbeitet und einzelne Gläser ersetzt werden. Bei sechs Räumen mit einer betroffenen Verglasungsfläche von zusammen etwa 48 Quadratmetern entstehen schnell Zusatzkosten von 6.000 bis 9.000 Euro, noch bevor Terminfolgen oder Nutzungsausfälle eingerechnet sind.


Das Problem liegt in solchen Fällen selten daran, dass „kein CE“ vorlag. Das Problem ist fast immer, dass falsche oder unvollständig geprüfte Leistungsmerkmale in die Vergabe gerutscht sind. Wer die DoP sauber mit der Ausschreibung verknüpft und zugleich das gesamte System betrachtet, reduziert genau dieses Risiko deutlich.

Tabelle: Prüfschritt | Was gefragt werden sollte | Warum es wichtig ist

  • Prüfschritt: Produktidentität ; Was gefragt werden sollte: Passt die DoP exakt zum gelieferten Produkttyp? ; Warum es wichtig ist: Vermeidet Verwechslungen zwischen ähnlichen Glasaufbauten.

  • Prüfschritt: Wesentliche Merkmale ; Was gefragt werden sollte: Sind die projektrelevanten Leistungen konkret angegeben? ; Warum es wichtig ist: Nur dann ist ein belastbarer Vergleich möglich.

  • Prüfschritt: Anwendungsfall ; Was gefragt werden sollte: Reicht die Erklärung für den vorgesehenen Einsatz wirklich aus? ; Warum es wichtig ist: CE allein bestätigt keine objektspezifische Eignung.

  • Prüfschritt: Systembezug ; Was gefragt werden sollte: Gilt der Wert nur fürs Glas oder fürs Gesamtsystem? ; Warum es wichtig ist: Viele Fehler entstehen durch falsche Übertragung von Einzelwerten.

  • Prüfschritt: Dokumentation ; Was gefragt werden sollte: Sind Kennzeichnung, DoP und Lieferscheine rückverfolgbar? ; Warum es wichtig ist: Wichtig für Abnahme, Mängelmanagement und spätere Nachweise.


Welche Rolle Hersteller, Händler, Verarbeiter und Planer jeweils haben


Das DIBt unterscheidet die Pflichten der Wirtschaftsakteure klar. Hersteller erstellen die Leistungserklärung und bringen die CE-Kennzeichnung an. Händler und Importeure haben eigene Prüf- und Bereitstellungspflichten, bevor sie ein Bauprodukt auf dem Markt anbieten. Für Planer und Verarbeiter ergibt sich daraus ein wichtiger Schluss: Sie dürfen sich nicht darauf verlassen, dass „irgendwer in der Kette schon alles geprüft haben wird“.[1]

Der Hersteller verantwortet die erklärte Leistung des Produkts. Der Händler muss darauf achten, dass erforderliche Unterlagen vorhanden sind. Der Verarbeiter wiederum muss prüfen, ob das gelieferte Produkt zur Ausführung passt und ob Kennzeichnung und Dokumentation zusammenpassen. Der Planer trägt die Verantwortung, Anforderungen so auszuschreiben, dass aus einer DoP überhaupt eine brauchbare Auswahlentscheidung abgeleitet werden kann.


Gerade im Glasbau greifen diese Rollen eng ineinander. Bei Brandschutzglas, absturzsichernden Verglasungen oder komplexen Isoliergläsern reicht die reine Produktsicht oft nicht aus. Dann kommen weitere Nachweise, Systembeschreibungen oder objektspezifische Freigaben hinzu. Wer sauber trennt, was durch CE und DoP abgedeckt ist und was darüber hinaus projektspezifisch geplant werden muss, arbeitet deutlich sicherer.

Ein praktischer Merksatz lautet deshalb: Die DoP beantwortet die Frage, was der Hersteller erklärt. Die Planung beantwortet die Frage, ob genau dieses Produkt im konkreten Projekt verwendet werden darf und sinnvoll ist.


So sieht eine sinnvolle Prüfroutine für den Projektalltag aus

Für viele Büros und Werkstätten lohnt sich eine kurze interne Prüfroutine. Sie muss nicht kompliziert sein, aber konsequent angewendet werden. Im ersten Schritt sollte jedes Projekt festlegen, welche Leistungsmerkmale wirklich entscheidend sind. Im zweiten Schritt wird kontrolliert, ob die Ausschreibung genau diese Merkmale benennt. Im dritten Schritt werden DoP und Produktkennzeichnung mit Angebot, Bestellung und Lieferschein abgeglichen. Erst im vierten Schritt folgt die Freigabe zur Ausführung.


Diese Routine spart vor allem dann Zeit, wenn mehrere Beteiligte im Projekt arbeiten. Der Einkauf braucht andere Informationen als die Bauleitung, und die Montagekolonne braucht andere als das Planungsbüro. Trotzdem müssen alle auf denselben Dokumentenstand zugreifen können. Wer CE-Kennzeichnung und DoP sauber digital ablegt und mit dem jeweiligen Glastyp verknüpft, spart bei Rückfragen erstaunlich viel Aufwand.


Für GlasLotsen-Leser, die gerade Ausschreibungen formulieren, ist noch ein Punkt wichtig: Schreiben Sie nicht nur „mit CE-Kennzeichnung“, sondern definieren Sie die geforderten Leistungen. Das gilt für Schallschutz, Wärmeschutz, Durchsturzsicherheit, Feuerwiderstand oder Lichtdurchlass gleichermaßen. Nur so wird aus einem formalen Nachweis ein brauchbares Planungsinstrument.




Häufig gestellte Fragen


Reicht eine CE-Kennzeichnung aus, um Bauglas freizugeben?

Nein. Die CE-Kennzeichnung zeigt, dass das Produkt nach den einschlägigen europäischen Vorgaben deklariert wurde. Ob das Glas für den konkreten Einbauort geeignet ist, ergibt sich erst aus den deklarierten Leistungen, den Projektanforderungen und gegebenenfalls weiteren Nachweisen.


Was ist der Unterschied zwischen CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung?

Die CE-Kennzeichnung ist die sichtbare Kennzeichnung des Bauprodukts. Die Leistungserklärung ist das zugrunde liegende Dokument, in dem der Hersteller die Leistungen zu wesentlichen Merkmalen erklärt. Ohne diese Erklärung fehlt die fachliche Basis für den Leistungsvergleich.


Wer muss die Leistungserklärung bei Bauglas bereitstellen?

Grundsätzlich erstellt der Hersteller die Leistungserklärung. Händler und Importeure haben jedoch ebenfalls Pflichten im Rahmen der Bereitstellung auf dem Markt. Für Planer und Verarbeiter bleibt es trotzdem sinnvoll, die Unterlagen aktiv anzufordern und nicht erst auf der Baustelle danach zu suchen.


Bedeutet CE automatisch, dass alle Normanforderungen des Projekts erfüllt sind?

Nein. CE bedeutet nicht automatisch, dass jede projektspezifische Anforderung erfüllt ist. Ein Produkt kann korrekt gekennzeichnet sein und dennoch ungeeignet sein, wenn etwa Schallschutz, Feuerwiderstand, Lagerung oder Systemaufbau nicht zur konkreten Einbausituation passen.


Worauf sollten Planer bei der Ausschreibung besonders achten?

Wichtig ist, nicht nur das Vorliegen einer CE-Kennzeichnung zu fordern, sondern die projektrelevanten Leistungsmerkmale präzise zu benennen. Erst wenn klar ist, welche Werte erreicht werden müssen, lässt sich die passende DoP fachlich prüfen und mit dem vorgesehenen Einsatz verknüpfen.


Im Glasbau trennt sich saubere Planung oft an unscheinbaren Unterlagen. CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung sind keine Formalitäten am Rand, sondern wichtige Werkzeuge für Auswahl, Vergleich und Rückverfolgbarkeit. Sie ersetzen jedoch weder die Ausführungsplanung noch die objektspezifische Prüfung. Wer diese Grenze sauber zieht, Ausschreibungen präzise formuliert und Unterlagen früh kontrolliert, spart sich viele Diskussionen auf der Baustelle.


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