
Glastrennwände sind eine ästhetisch ansprechende und funktionale Lösung für moderne Gebäude. Sie schaffen transparente Raumaufteilungen und sorgen für eine offene Atmosphäre. Doch neben den gestalterischen Vorteilen sind auch Sicherheitsvorschriften, gesetzliche Normen und insbesondere der Brandschutz entscheidende Faktoren. In diesem Beitrag betrachten wir die wichtigsten Regelwerke und Anforderungen, die bei der Planung und Umsetzung von Glastrennwänden berücksichtigt werden müssen.
1. Gesetzliche Vorschriften und Normen für Glastrennwände
Glastrennwände unterliegen strengen bau- und sicherheitstechnischen Vorschriften, um Risiken für Nutzer und Gebäude zu minimieren. Folgende Regelwerke sind besonders relevant:
DIN 18008 (Tragende und nichttragende Verglasungen): Diese Norm legt die Mindestanforderungen für Glas im Bauwesen fest. Sie definiert die Bemessungskriterien für Glasdicken unter Berücksichtigung von Wind-, Stoß- und Nutzlasten.
EN 12600 (Pendelschlagversuch): Bestimmt die Stoßfestigkeit und das Bruchverhalten von Glas, um die Verletzungsgefahr durch Bruchstücke zu reduzieren.
Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7: Regelt die sichere Verwendung von Glas in Arbeitsstätten und definiert Anforderungen an Markierungen und Kollisionsschutz.
Musterbauordnung (MBO) und Landesbauordnungen (LBO): Die jeweiligen Bauordnungen enthalten spezifische Vorgaben zur Sicherheit von Glasbauelementen, insbesondere im Brandschutz.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (ABZ): Bestimmte Glasarten und Befestigungssysteme erfordern eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen sicherzustellen.
2. Brandschutzanforderungen für Glastrennwände
Ein zentraler Aspekt bei der Verwendung von Glastrennwänden ist der Brandschutz. Die Feuerwiderstandsklasse entscheidet darüber, in welchen Bereichen eine Verglasung zulässig ist. Die wichtigsten Kategorien sind:
EI30, EI60, EI90 – Feuer- und rauchdichte Verglasungen, die Flammen und Hitzeübertragung für 30, 60 oder 90 Minuten verhindern. Sie sind für Fluchtwege und brandschutztechnisch relevante Bereiche vorgeschrieben.
F30, F60, F90 – Feuerschutzverglasungen, die für eine definierte Zeitspanne die Ausbreitung von Feuer und Rauch aufhalten.
G30, G60, G90 – Glastrennwände mit Schutz gegen Flammenbildung, jedoch ohne isolierende Wirkung gegen Hitze.
3. Anforderungen an Brandschutzglas
Brandschutzglas muss nicht nur gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch nachgewiesene Sicherheitsprüfungen bestehen. Zu den wesentlichen Merkmalen gehören:
Mehrschichtige Struktur: Brandschutzglas besteht oft aus mehreren Glasschichten mit einer aufquellenden Zwischenschicht, die im Brandfall als Hitzeschild fungiert.
Hitzebeständigkeit: Das Glas muss extremen Temperaturen standhalten, ohne seine Integrität zu verlieren.
Rauchschutz: In vielen Gebäudebereichen ist eine Rauchschutzklasse erforderlich, um die Verbreitung von giftigen Rauchgasen zu verhindern.
4. Zusätzliche Sicherheitsanforderungen bei Glastrennwänden
Neben dem Brandschutz sind weitere sicherheitstechnische Aspekte entscheidend:
Kontrastmarkierungen: Große Glasflächen müssen gemäß ASR A1.7 mit sichtbaren Markierungen versehen werden, um Unfälle durch Kollisionen zu vermeiden.
Splitterbindende Folien: Diese reduzieren das Verletzungsrisiko bei Glasbruch.
Automatische Schließmechanismen: In brandschutzrelevanten Bereichen müssen Türen in Glastrennwänden selbstschließend sein.
Glastrennwände vereinen Design und Funktionalität, müssen aber strenge gesetzliche und sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen. Die richtige Wahl der Verglasung und Montagesysteme ist entscheidend für eine sichere Integration in das Gebäudekonzept. Architekten und Planer sollten frühzeitig mit Fachingenieuren und Brandschutzexperten zusammenarbeiten, um eine normgerechte und nachhaltige Lösung zu gewährleisten.